[329] Derelictio, schlechthin Aufgeben eines Rechtes, ohne dasselbe an andere zu übertragen, z.B. des Eigenthums, wodurch die Sache herrenlos wird; der Servituten u. der Emphyteuse. Derelinquiren, verlassen, aufgeben; Derelicta, verlassene, aufgegebene Sachen.