[391] Diligentia, lat., Fleiß; in obligatorischen Rechtsverhältnissen die Sorgfalt, welche ein verständiger Hausvater (d. diligentis patrisfamilias) anwendet, um sich und die Seinen vor Schaden zu bewahren; daher Diligenzeid, die eidliche Bezeugung, daß die D. nicht vernachläßigt worden sei, kommt namentlich bei Verschollenheitserklärungen vor. Für übergebene Sachen heißt die D. custodia: Mangel an D. ist culpa.