[486]Ebenbürtigkeit, heißt die Gleichheit u. Genossenschaft des angebornen Standesrechtes und bildet unter dem hohen Adel ein wichtiges Prinzip für das Familien- und Erbrecht.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 486.