[519] Einreibung (Inunctio), die örtliche äußere Anwendung von Arzneistoffen auf die Oberfläche des Körpers mittelst Einreibens derselben auf die Haut. Der [519] Zweck einer solchen E. ist entweder das Hervorbringen einer örtlichen Reizung, oder unmittelbare Heilung einer erkrankten Hautstelle, oder endlich will man damit einen Arzneistoff durch die aufsaugenden Gefäße der Haut in die allgemeine Säftemasse überführen. Die einzureibenden Stoffe werden in der Form von Linimenten und Salben verwendet.