[647]Exterritorial, lat.-deutsch, fremdländisch; E.ität, Verbannung; das Vorrecht, z.B. eines Souveräns, Gesandten etc., nach welchem sie der Staatsgewalt, auf deren Boden sie sich gerade aufhalten, nicht unterworfen sind.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 647.