[654] Factor, lat. (Bewirker, Verursacher, Thäter), in der Arithmetik die Zahl, die mit einer andern multiplicirt wird; bei Gewerben und im Handel der von einem Geschäftsinhaber aufgestellte Stellvertreter, entweder für das Ganze oder einen bestimmten Theil des Geschäfts; außer Deutschland bezeichnet F. gewöhnlich einen Geschäftsführer, der bei einem im Auslande errichteten Geschäftszweige eines Hauses oder einer öffentlichen berechtigten Handelsgesellschaft (Factorei) angestellt ist.