[691] Festung, durch Werke gegen einen feindlichen Angriff geschützter Platz, entweder provisorisch (passagère), um für größere Operationen einen augenblicklichen Stützpunkt zu haben, od. bleibend, in welchem Falle die Werke vollständig ausgeführt sind. Eine F. hat nach ihrer Lage, Größe und Stärke verschiedene Zwecke: den Feind aufzuhalten und zur Zersplitterung seiner Kräfte zu zwingen, od. sie ist fester Stützpunkt für Angriffsoperationen (Straßburg, Metz), und in diesem Falle mit dem Materiale versehen, welches zur Ausrüstung einer Armee nothwendig ist. Bei dem Bau einer F. gelten als Grundsätze: jedes Werk wird in der Vertheidigung von einem andern unterstützt, doch hängt die Vertheidigung der hinteren Werke nicht von den vorliegenden ab; kein Punkt der Werke darf von einer vorliegenden Anhöhe bestrichen werden können; die Form und Beschaffenheit der Werke muß der Art sein, daß der Angriff auf sie möglichst erschwert, die Vertheidigung aber möglichst erleichtert ist. Vgl. Belagerung, Bastion, Contrescarpe, Caponière, Lunette, Ravelin, Tenaille etc.