[794]Freihafen, heißt ein Seehafen, in welchem die eingeführten Güter so lange unverzollt lagern können, bis sie verkauft werden; geschieht dies nicht, so können sie gegen einen geringern Durchgangszoll wieder ausgeführt werden.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 794.