Fungibiles res

[829] Fungibiles res, vertretbare, d.h. Sachen, welche im Verkehr nach Gewicht, Zahl od. Maß bestimmt werden, wobei also die Gattung, nicht das Individuum in Betracht kommt und die Verpflichtung zum Geben oder Zurückgeben nur auf Gattung und Güte gerichtet ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 829.
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