Gärtnerei

[4] Gärtnerei. Man versteht darunter 1) den gewerbsmäßigen Betrieb aller Zweige der Gartenkunst, und 2) eingefriedigte Stücke Landes, auf denen Gewächse aller Art mit sorgsamer Pflege cultivirt werden. Gewöhnlich befinden sich auch zu demselben Zwecke besondere Einrichtungen dabei, als Mistbeete, Gewächshäuser u. dgl. m.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 4.
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