[69] Geschäftsstyl, besondere Schreibweise der Behörden (Curialstyl, Kanzleistyl) und der eigentl. Geschäftsleute (Comptoirstyl), in eigenthüml. Formen, zur Vermeidung von Zweideutigkeiten u. Mißverständnissen nothwendig, aber nutzlos, wenn sie durch Häufung oder Veraltung den Inhalt verdunkeln.