[321]Hochgericht, in früheren Zeiten die Stätte der Hinrichtung, auch Zeichen, daß ein Ort oder Bezirk die peinliche Gerichtsbarkeit (Halsgericht) besaß; ist noch der Name der graubündn. Bezirke, obwohl sie das H. nicht mehr ausüben.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 321.