Inquisitionsproceß

[419] Inquisitionsproceß, diejenige Strafproceßform, wo der Staat von sich aus und ausschließlich durch seine Behörden verfolgt, untersucht u. urtheilt. meistens schriftlich und geheim, – im Gegensatz zum öffentl. und mündlichen Anklageproceß.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 419.
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