Intercalarbescheid

[425] Intercalarbescheid, lat.-deutsch, was Interlocut; intercalaris annus, Schaltjahr; intercalaris dies, Schalttag; in der alten Medicin die Tage, welche dem Arzneigebrauche nicht günstig sein sollten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 425.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika