[519]Justicia, in der alten aragon. Verfassung eine von den Ständen ernannte Behörde mit ausübender Gewalt, in Verfassungsangelegenheiten der oberste Richter, konnte im Nothfalle selbst gegen den König die bewaffnete Macht aufbieten.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 519.