[527] Kaiserschnitt (sectio caesarea), geburtshilfliche Operation, mittelst der das Kind durch eine in die Bauchdecken und den Fruchthalter kunstgerecht gemachte Oeffnung herausgenommen wird. Der K. wird an Lebenden und Todten ausgeführt, im erstern Falle mit größter Gefahr für die Mutter. Eine absolute Anzeige bildet der äußerste Grad von Beckenenge. wobei ein reifes Kind auf dem natürlichen Geburtswege, es sei lebend oder todt, gar nicht durchgeführt werden kann. Eine fernere Anzeige bildet eine solche Beckenenge, bei welcher ein reifes und lebendes Kind nur nach geschehener Verkleinerung auf dem gewöhnlichen Wege entwickelt werden kann; in diesem zweiten Falle bleibt somit der Mutter die Wahl zwischen K. und Verkleinerung des Kindes. Der K. an der Todten ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Tod der Mutter nach der 27. Schwangerschaftswoche erfolgt und das Kind auf andere Art nicht schnell und sicher genug zu Tage zu fördern ist.