Kasten

[562] Kasten, erbliche und geschlossene Stände (vergl. Aegypten und Indien); K. geist, der Wille, Leute der unteren Stände von bestimmten Rechten, Aemtern und Ehren auszuschließen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 562.
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