[686]Ladung, die Pulvermenge nebst dem Geschosse, welche zu einem rechten Schusse erforderlich ist; die Fracht eines Fahrzeugs; die obrigkeitliche Vorladung, Citation vor das Gericht.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 686.