[701]Landesherrlichkeit, Landeshoheit, in weiterer Bedeutung die Rechte der höchsten Staatsgewalt über das ihr gehörige Volk. in engerer die Fürstenrechte, die sich in Deutschland aus dem Lehensstaate entwickelten.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 701.