Landesherrlichkeit

[701] Landesherrlichkeit, Landeshoheit, in weiterer Bedeutung die Rechte der höchsten Staatsgewalt über das ihr gehörige Volk. in engerer die Fürstenrechte, die sich in Deutschland aus dem Lehensstaate entwickelten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 701.
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