Landwirthschaft

[705] Landwirthschaft, Oekonomie, das Gewerbe, das nutzbare Pflanzen baut und nutzbare Thiere zieht, wobei nach der natürlichen Beschaffenheit der eine oder andere Erwerbszweig vorherrschen kann. Man unterscheidet 3 Stufen: den mechan. Betrieb, auf die Ausübung der hergebrachten Methode zu arbeiten beschränkt; den kunstmäßigen Betrieb, der das von Andern Erlernte anwendet, ohne den Grund des Verfahrens zu kennen; den rationellen, der sein Verfahren auf die systematische Zusammenstellung aller einzelnen Erfahrungen mit Erkenntniß der Ursachen und Wirkungen gründet. Die L. kann je nach Umständen mit Forstwesen, Gartenbau, Jagdnutzung. Fischerei, Torfgräberei, Ziegelbrennerei, Kalk- u. Gypsgräberei und -Brennerei verbunden sein, ebenso mit andern einschlagenden Gewerben: Käserei, Flachsspinnerei, Leineweberei, Branntweinbrennerei, Rübenzuckerfabrikation etc. – Daß die alten Griechen, Römer, Carthager etc. rationelle L. betrieben, ist unbestreitbar; im Mittelalter fand sich die rationelle L. nur in Italien, die neuere bildete sich in England aus, dem Belgien, Deutschland, die Schweiz, neuestens theilweise auch Frankreich nacheifern. Die landwirthschaftlichen Schulen u. Vereine erweisen sich als wesentliche Förderungsmittel der rationellen L. Die bekanntesten Schriftsteller über L. sind: Thär, Schwerz, Pfaff, Fellenberg, Koppe, Fraas, Weckherlin etc.; eine Geschichte der deutschen L. haben wir von Anton.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 705.
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