Lebensfähigkeit

[724] Lebensfähigkeit, natürliche Möglichkeit des Fortlebens eines neugeborenen Kindes als Bedingung seiner Rechtsfähigkeit, in der Regel vom 6. Monat der Schwangerschaft an. Auch zum Begriffe des Kindesmordes wird L. gefordert.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 724.
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