[724] Lebensfähigkeit, natürliche Möglichkeit des Fortlebens eines neugeborenen Kindes als Bedingung seiner Rechtsfähigkeit, in der Regel vom 6. Monat der Schwangerschaft an. Auch zum Begriffe des Kindesmordes wird L. gefordert.
Brockhaus-1911: Lebensfähigkeit
Meyers-1905: Lebensfähigkeit
Pierer-1857: Lebensfähigkeit