[737]Leinpfad (Rekweg), Weg zum Aufwärtsziehen der Schiffe, Raum zu vorübergehendem Landen u. Befestigen der Schiffe, selbst in Nothfällen zur Aussetzung der Waaren; ist von den Ufereigenthümern zu gestatten.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 737.