Leistung

[739] Leistung (obstagium, Einlager), Angelöbniß des Schuldners, im Fall unterbleibender Zahlung sich dem Gläubiger zu persönlicher Hast zu stellen. Durch die Reichspolizeiordnung aufgehoben; in Bern jetzt noch gebräuchlich als Landesverweisung anstatt anderer Strafarten.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 739.
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