[756]Leviratsehe, Schwagerehe, Ehe mit der kinderlosen Wittwe, welche bei den Juden u. andern orientalischen Völkern der Bruder ihres verstorbenen Mannes zu ehelichen verpflichtet war.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 756.