[20] Lohndienstvertrag der Gesellen, Fabrikarbeiter, Dienstboten u. Taglöhner, im Tag-, Wochen- oder Monatslohne od. nach dem Stücke. Ueber Kündigung, Arbeitszeit, Alter bestimmen mancherorts Gesetze. Unterschieden hievon ist der [20] Freidienstesvertrag der Aerzte, Advokaten, Lehrer, Techniker u.s.w. gegen Honorar.