Martialgesetz

[112] Martialgesetz, das bei Belagerungs- und Kriegszustand (s.d.) geltende Gesetz; besonders in England die Befugnis der Obrigkeiten gegen Volkshaufen, die nach Verlesung der Aufruhrakte nicht auseinander gehen, mit militärischer Gewalt einzuschreiten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 112.
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