[205] Mittermaier, Karl Jos. Anton, ein namentlich um das deutsche Privat- u. Strafrecht sowie um das Gefängnißwesen hochverdienter Rechtsgelehrter, geb. 1787 in Bayern, 1809 Privatdocent in Landshut, seit 1821 Professor zu Heidelberg, Geheimerath. In der 2. bad. Kammer, in welche M. 1831 zum erstenmale kam. spielte er als gewandter Redner u. tüchtiger Geschäftsmann eine hervorragende Rolle im Sinne eines rücksichtsvollen u. nach Vermittlung der unvereinbarsten Gegensätze strebenden Liberalismus, war mehrmals Kammerpräsident, 1848 Präsident des Frankfurter Vorparlamentes, hielt als Mitglied des Parlamentes zu den Gothaern. Unter vielen Schriften: Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts (7. Aufl. Regensb. 18461847); Lehrbuch des in Deutschland geltenden gemeinen u. peinlichen Rechts (14. Aufl. Heidelb. 1847); Lehre vom Beweise im deutschen Strafprozesse (1824, ins Französ. u. Span. übersetzt); Anleitung zur Vertheidigungskunst im Criminalprozeß (4. Aufl. Regensb. 1844). Ein Hauptverdienst M.s liegt darin, daß er mit unermüdlichem Fleiße alles liest, was in u. außerhalb Deutschlands im Gebiete der Rechtswissenschaft zu Tage gefördert wird, die Ergebnisse davon im »Archiv des Criminalrechts«, »Civilistischen Archiv« und andern wissenschaftlichen Zeitschriften niederlegt u. so der vergleichenden Rechtswissenschaft mächtig Bahn gebrochen hat. Eine Frucht mehrer gelehrten Reisen nach Italien waren die »Italiänischen Zustände« (Heidelb. 1844).