[465]Parquet (parket), frz., mit Tischlerarbeit ausgelegter, getäfelter Fußboden; in den Gerichtshöfen der Platz der Richter, im Theater der Theil des Parterre, welcher der Bühne zunächst ist.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 465.