[600] Prämie, lat. praemium, Belohnung, Auszeichnung; Gewinn; einem Industriellen für Einführung, Betreibung od. Vervollkommnung eines Fabrikationszweigs vom Staate ertheilte Belohnung, die auch Handelsleuten gegeben wird, welche einen besondern Artikel ein- oder ausführen; bei Staatsanlehen, Actienunternehmungen [600] etc. der Vortheil, welcher denen zugesichert wird, die eine bestimmte Summe übernehmen od. unterbringen; P. bei Versicherungsanstalten s. Assecuranz.