Protest

[626] Protest eines Wechsels, Beweisurkunde darüber, daß der in der Wechseltratte bezeichnete Zahler den Zahlungsauftrag nicht annimmt oder nicht bezahlen kann.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 626.
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