Realcontracte

[675] Realcontracte, im röm. System diejenige Vertragsart, welche durch Hingabe und Annahme einer vom Empfänger wieder zurückzugebenden Sache entsteht z.B. Pfand, zum Unterschied von Verträgen, welche schon durch bloße Willensübereinstimmung perfect sind.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 675.
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