Reassumiren

[675] Reassumiren, lat.-deutsch, wiederaufnehmen, erneuern; Reassumtion, Erklärung des Nachfolgers einer Partei (durch Erbgang od. Erwerb des Streitobjects), den Proceß da fortsetzen zu wollen, wo ihn diese gelassen hat.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 675.
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