[675]Reassumiren, lat.-deutsch, wiederaufnehmen, erneuern; Reassumtion, Erklärung des Nachfolgers einer Partei (durch Erbgang od. Erwerb des Streitobjects), den Proceß da fortsetzen zu wollen, wo ihn diese gelassen hat.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 675.