[678] Rechtsgeschichte, Entwickelung des Rechtes, bald in seinen Quellen und ihrer Bearbeitung (äußere R.), bald in der Aus- und Umbildung der Institutionen und Rechtsideen (innere R.) betrachtet. Die R., an sich von hohem Werthe, ist geradezu unentbehrlich zu einem genauern Verständniß des jeweils lebenden Rechtes.