Rechtsgeschichte

[678] Rechtsgeschichte, Entwickelung des Rechtes, bald in seinen Quellen und ihrer Bearbeitung (äußere R.), bald in der Aus- und Umbildung der Institutionen und Rechtsideen (innere R.) betrachtet. Die R., an sich von hohem Werthe, ist geradezu unentbehrlich zu einem genauern Verständniß des jeweils lebenden Rechtes.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 678.
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