[679]Reclamation, lat.-dtsch., Beschwerde wegen Rechtsverletzung; Zurückforderung unrechtmäßig in Besitz genommener Sachen; Reclamant, wer reclamirt, Beschwerde erhebt.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 679.