[680] Rectawechsel, begründet nur ein directes klagfähiges Verhältniß zwischen dem Geber (Aussteller, Indossant) und seinem unmittelbar nächsten Empfänger, während bei den Ordrewechseln jenes klagfähige Verfahren sich auf die sämmtlichen Indossatoren (Giros, Ordres) gegenüber dem Wechselgeber erstreckt.