[680] Recuperation, lat.-deutsch, Wiedererwerbung; Recuperatorienklage, mittelst welcher der Eigenthümer des Hauptgutes (Sohlstätte) bei Veräußerung von Grundstücken, die als Nebengüter zu einer geschlossenen Gutsverbindung gehören, dieselben durch Vorkaufsrecht an sich ziehen kann; bald auch in Form einfacher Vindication (Revocatorienklage), bald in der des Retractrechtes gegen Vergütung des Preises (Reluitionsklage).