[709]Rescripte, Antworten der Juristen auf Anfragen über Rechtspunkte; Entscheidungen der röm. Kaiser auf Anfragen von Privaten od. Behörden (wovon manche in den Constitutionen); überhaupt obrigkeitliche Bescheide, Erlasse, Verordnungen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 709.