[710]Resident, s. Gesandter; Residenz: der Ort, wo ein Fürst oder hoher kirchlicher Würdeträger wohnt (residirt) die Verpflichtung der Geistlichen, in ihrem Amtsorte zu wohnen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 710.