[302]Stadtordnung, die von der Staatsgewalt den Stadtgemeinden bewilligte Gemeindeverfassung; Stadtrecht, die Gerechtsame und Privilegien, wodurch ein Ort zur Stadt wird, früher von viel größerer Bedeutung als heutzutage.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 302.