[482] Timar, vor Zeiten ein größeres od. kleineres Lehen, das der Sultan in einem eroberten Lande einem Türken gab, wofür dieser zu Pferde in den Krieg ziehen mußte; der Sohn eines solchen Belehnten (Timarli) war nicht unmittelbarer Erbe, sondern mußte das väterliche od. ein anderes T. erst durch Reiterdienst verdienen; in der Blütezeit der osmanischen Macht gab es 150000 solcher Reiter.