Tradiren

[505] Tradiren, lat. tradere, übergeben, überliefern; traditionell, durch Ueberlieferung fortgepflanzt; Tradition, Ueberlieferung; in der Rechtssprache Besitzesübertragung zum Erwerb von Eigenthum od. dinglichen Rechten an der Sache; Traditoren, s. Abgefallene.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 505.
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