[568]Urlaub (alte Form für Erlaub), die einem Beamten bewilligten Ferien; zeitweilige Enthebung von den Geschäften [568] des Amts; die zeitweilige Entlassung des Soldaten aus dem Dienste.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 568-569.