[611]Verlorene Posten, im Kriege die dem Feinde zunächst aufgestellten Posten; insbesondere Posten, die dem Feinde preisgegeben werden, um denselben aufzuhalten oder zu täuschen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 611.