[779]Zetergeschrei, im Mittelalter Geschrei zum Zeichen daß ein Verbrecher verfolgt werde; mit Z. führte der Ankläger den Verbrecher vor Gericht; ferner Geschrei, bei dem Halsgericht von den Richtern und dem Nachrichter über den Verbrecher erhoben.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 779.