[798]Zwang 1) erlaubte Anwendung der Staatsgewalt; 2) unerlaubte Anwendung derselben, so viel wie Amtsmißbrauch; 3) private Nöthigung, die das Rechtsgeschäft ungiltig macht und bestraft wird.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 798.