[5]Abneigung ist die zur Gewohnheit gewordene Unlust an einem Gegenstande oder einer Person. Die Ehescheidung aus »unüberwindlicher Abneigung« wird von den Gesetzen zugelassen, läßt sich aber vom ethischen Standpunkt aus schwer verteidigen.
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 5.