Argument

[59] Argument (lat. argumentum) heißt Beweis oder auch Beweisgrund, d. i. dasjenige am Beweise, worauf die Sicherheit des Beweises beruht. Argumentum ad hominem heißt ein gemeinfaßlicher Beweis, der dem Verständnis des Hörers angepaßt ist, dagegen ad veritatem ein Beweis aus objektiven, allgemein anerkannten Gründen; argumentum e consensu gentium heißt der Beweis aus dem, was von allen Völkern zu allen Zeiten angenommen wird; argumentum a tuto heißt der Sicherheitsbeweis, in dem man sich für etwas entscheidet, das nicht bewiesen ist, nach der Maxime: Wenn die Annahme auch nichts hilft, so schadet sie auch nichts. So beweisen manche z. B. das Dasein Gottes a tuto dadurch, daß sie davon ausgehen, es sei immer sicherer, an Gott zu glauben, als ihn zu verwerfen. – Das argumentum a priori entnimmt seine Beweisgründe den Vernunftgesetzen, das argumentum a posteriori der Erfahrung. – Argumentum achilleum heißt ein Trugschluß, argumentum e contrario ein aus Erwägung des Gegenteils sich ergebender Schluß. – Argumentieren heißt beweisen, schließen; Argumentation heißt Beweisführung, Schlußfolgerung; argumentös heißt reich an Stoff oder Beweisgründen. Vgl. Beweis.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 59.
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