[96]Bestimmungsgrund heißt logisch der Grund, welcher den Verstand zur Ableitung einer Folgerung, moralisch der Grund, der den Willen zum Handeln bestimmt.
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 96.