[129] Criminalpsychologie heißt die gerichtliche Psychologie, welche diejenigen Fälle untersucht, in denen aus körperlichen, seelischen oder sittlichen Gründen die Zurechnung (s. d.) ganz oder teilweise ausgeschlossen scheint. Als medizinische Disziplin entstand diese Wissenschaft durch Metzger und Plattner in den zwanziger Jahren des 19. Jahrh. und wurde durch Hoffbauer,[129] Grohmann, Heinroth u. a. fortgebildet. Vgl. Friedrich, System der gerichtl. Psychol. 2. Aufl. Regensburg 1842.