[162]Ehrerbietung ist die durch Handlungen einem anderen erwiesene Hochachtung; verbindet sich damit Anerkennung und Unterwürfigkeit, so heißt sie Ehrfurcht.
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 162.